Achenbacherstraße Oberdieten - Protestschreiben

25.11.2020

Einige Anlieger der Achenbacherstraße haben den Fraktionsvorsitzenden von SPD, CDU und Bürgerliste sowie dem Bürgermeister ein Protestschreiben zugestellt. Wortlaut:

Anlieger der Achenbacherstraße, Oberdieten d. 23.11.2020
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Aus- und Neubau der Achenbachestraße hat bei den Anliegern in Bezug auf den Ausbau und die zu erwartenden Kosten zu erheblicher Unrhe und Ärger geführt. nun droht neuer Ärger in Bezug auf die Neuregelung der Straßenbeitragsordnung. Wir bitten sie daher eindringlich den kürzlich gefassten Beschluß der Straßenbeitreagsgebührenordnung dahingehend zu ändern daß acuh Straßen einbezogen werden, bei denen für die Bürger bisher noch keine Abrechnung erfolgt ist: konkret die Hintere Ortsstraße in Breidenbach und die Achenbacherstraße in Oberdieten. Wir bitten sie dringend um kurzfristige Änderung/Ergänzung des kürzlich gefaßten Beschlusses, damit für die Anlieger der beiden Straßen die Erhöhung des Gemeindanteils um 15% auch für uns zutrifft.
 
23 Unterschriften
 

Die Bürgerliste nimmt wie folgt Stellung dazu:

Sehr geehrte Anlieger der Achenbacherstraße,

für die Bürgerliste Breidenbach nehme ich wie folgt Stellung, wobei ich wegen der unzulänglichen Presseberichterstattung etwas weiter ausholen möchte:

im Mai 2018 stellte die BL den Antrag, dass man sich mit der anstehenden Novellierung der Straßenausbaubeiträge befassen möge. Die Verwaltung mit dem BGM (Bürgermeister) an der Spitze sollte damit beauftragt werden, die Alternativen auszuloten und zu präsentieren sowie Bürgerinformations-veranstaltungen zu organisieren. Dieser Antrag wurde am 19.06.2018 einstimmig angenommen.

Am 07. Juni 2018 erfolgte die Gesetzesnovellierung, mit der sich die schwarz-grüne Landesregierung einen schlanken Fuß machte und die Entscheidung über die Beibehaltung oder Abschaffung der Straßenbeitragssatzung den Städten und Gemeinden überließ. Und nicht etwa, wie beispielsweise in Bayern, die Kosten übernahm und damit die Einwohner Hessens beitragsfrei stellte.

Am 16.10. 2018 gab es die erste Information der Gemeindeverwaltung an das Breidenbacher Parlament durch den Vortrag von Frau Eidam, welche das Fazit zog: im Beitragswesen gibt es keine Gerechtigkeit.

Am 11.12.2019 gelangte dann die erste Beschlussvorlage in das Parlament. Diese enthielt sachliche Fehler, weswegen sie vom BGM zurückgezogen wurde.

Am 25.02.2020 gab es eine sehr gut besuchte Bürger-Informationsveranstaltung – welche jedoch leider keine letztlichen Klarstellungen enthielt. Allerdings hielt der vortragende ehem. Richter die bisherige Regelung der einmaligen Straßenbeiträge für die beste Lösung.

11 Monate später (!), am 11.11.2020, legte der BGM dann eine geringfügig überarbeitete Beschlussvorlage vor, und zwar soll die bisherige Regelung der eimaligen Straßenbeiträge beibehalten werden.

In der Gemeindevertretersitzung vom 17.11.2020 wurden zwei Anträge zu dieser Beschlussvorlage gestellt: ein erweiternder von der BL und ein konkurrierender von der CDU.

Dem vorgeschriebenen Prozedere folgend wurde zunächst über den Antrag der CDU „Freistellung von den Straßenbeiträgen und Finanzierung durch Erhöhung der Grundsteuer“ abgestimmt. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Danach wurde über den erweiterten Antrag der BL „Beibehaltung des Prinzips der Einmalzahlung, jedoch Reduzierung der Beitragslast um 15 Prozentpunkte für die Anlieger und zu Lasten der Gemeinde. Finanzierung durch allgemeine Deckungsmittel und Einsparungen. Inkrafttreten nach Beschluss und Veröffentlichung in der nächsten Ausgabe des amtl. Mitteilungsblattes“. Der Antrag wurde mit Stimmen der Bürgerliste und der SPD mehrheitlich angenommen und damit für Bürgermeister und Verwaltung bindend.

Im Folgenden eine Beschreibung der Alternativ-Szenarien: 

Wäre dieser Antrag abgelehnt worden, hätte man über die Beschlussvorlage des Gemeindevorstandes abgestimmt, nämlich die Beibehaltung des bisherigen Systems.

Wäre auch diese Vorlage mehrheitlich abgelehnt worden, wäre trotzdem alles so geblieben, wie es war: Beibehaltung des alten Systems.

Würde der Beschluss der Gemeindevertretung (15 Prozentpunkte Reduzierung der Anliegerbeiträge) aufgehoben, bliebe ebenso alles so, wie es war: Beibehaltung des alten Systems. CDU und BL dürften aufgrund der Sperrfristen (§13, Abs.1 GO) ihre Anträge erst nach einem Jahr erneut stellen. Die Anlieger müssten dann auf jeden Fall nach dem alten System zahlen, da damit zu rechnen ist, dass die Verwaltung demnächst Beitragsbescheide versenden wird.

Die unveränderte Beibehaltung des alten Abrechnungssystems ist erklärtes Ziel von Bürgermeister und Verwaltung.

Die Hintere Ortsstraße in Breidenbach muss übrigens auf jeden Fall nach der alten Satzung abgerechnet werden, da die Fertigstellung bereits 2017(!), also weit vor der Gesetzesnovellierung erfolgte.     

Der Antrag der Bürgerliste beinhaltete und beabsichtigte, die Achenbacherstraße, die Hintere Ortsstraße und die Boxbachstraße mit der 15%-Reduzierung abzurechnen, weswegen er ja explizit das sofortige Inkrafttreten vorsieht. Dabei war offen, ob dies nach sachlicher Fertigstellung, jedoch vor der Zustellung der Beitragsbescheide möglich ist oder nicht. Noch unmittelbar vor der Gemeindevertretersitzung konnte auch BGM Felkl darauf keine Antwort geben.

Erst drei Tage nach der Sitzung mussten wir der Presse entnehmen, dass die Anwendung der neuen Satzung mit der 15% Reduzierung der Anliegerbeiträge für die Achenbacherstraße und die Hintere Ortsstraße angeblich nicht möglich sei.

Auch wenn ich als ehrenamtliche Kommunalpolitiker nicht klar sagen kann, ob denn nun die sachliche Fertigstellung oder aber die Zustellung der Beitragsbescheide als Stichtag gelten, hoffe ich, den bisherigen Werdegang verständlich dargestellt zu haben.*    

P. Künkel, Fraktionssprecher

* Nachtrag: erst am Tag nach der Sitzung beantwortete uns der Bürgermeister die sowohl im HFA als auch im interfraktionellen Gespräch von allen drei Fraktionen gestellte Frage, ob denn ein diesbezüglicher Beschluss auch in die Vergangenheit oder auch in die Zukunft datiert werden könne in einer e-mail:

„Nach reichlicher Recherche und auch Rücksprache und Absicherung bei der Kommunalaufsicht ist es so, dass die Beitragspflicht mit Fertigstellung der Straße entsteht. Danach ist die Satzung anzuwenden, die zum Zeitpunkt der Fertigstellung in Kraft war.

 

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